Regeln für das schulleben

Damit Lernen ganzheitlich, nachhaltig und angstfrei gelingen kann, müssen entsprechende Bedingungen geschaffen werden. Dazu gehören auch Regeln und Vereinbarungen. Das multiprofessionelle Team der Tellkampfschule nimmt sich daher die Zeit, angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen und mit Blick auf sich verändernde Bedingungen (z.B. im Rahmen der Inklusion oder Digitalisierung) anzupassen. Dabei wird die Eigenverantwortung der Schüler:innen für das Schaffen dieser Lernbedingungen großgeschrieben und Regeln und Vereinbarungen werden gemeinsam in schulischen Gremien vereinbart.

So heißt es in der Präambel unserer Hausordnung:

„• Ich respektiere alle Mitglieder der Schulgemeinschaft und gehe mit meinen Mitschülerinnen und Mitschülern freundlich und rücksichtsvoll um.

• Ich bin mitverantwortlich für eine angenehme Lernumgebung und leiste meinen aktiven Beitrag zu einer sauberen und ansprechend gestalteten Schule.“

Die folgenden grundlegenden Regeln und Vereinbarungen gelten derzeit an unserer Schule und sind damit für unser Zusammenleben an der Tellkampfschule bindend. Sie sind im Rahmen des schulischen Gestaltungsspielraumes in den schulischen Gremien vereinbart (immer mit Beteiligung der Eltern- und Schülervertretung) – enthalten aber auch Hinweise zu rechtlichen Vorgaben. Letzteres ist wichtig, da es Jugendschutzmaßnahmen, Persönlichkeitsrechte und Gesundheitsschutz betrifft.


Haus- und Pausenordnung (PDF)

Die Haus- und Pausenordnung beinhaltet alle Regelungen dazu, wie das Gebäude generell und in den Pausen genutzt werden darf. Auch die Regelungen zu Smartphones und anderen privaten digitalen Geräten sind hier zu finden. Es gelten unterschiedliche Regelungen je nach Alter der Schüler:innen. Alle Regelungen zu diesen Bereichen sind in langfristigen Diskussionsprozessen in den schulischen Gremien entstanden und durch Gesamtkonferenzbeschlüsse gestützt. Die rechtlichen Hinweise u.a. zum Jugendschutz (z.B. Suchtmittel, Waffen, Datenschutz) gelten davon unabhängig und bei Zuwiderhandlung ist mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen.

Nutzungsvereinbarung Tablets Sek I und Sek II (PDF)




Anders als private digitale Geräte (z.B. Smartphones) handelt es sich bei den ab Klasse 7 eingeführten Tablets um „Geräte zur schulischen Nutzung“. Damit gelten für diese Geräte andere Regeln. Die Nutzungsvereinbarungen sind aus der schulischen Praxis heraus entstanden und regeln grundsätzlich den Einsatz der Geräte. Über den tatsächlichen Einsatz im Fachunterricht bzw. die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen entscheidet die verantwortliche Lehrkraft bzw. die Klassenlehrer:innen. Auch hier gibt es einen vereinbarten Unterschied zwischen SekI und SekII, wobei in der gymnasialen Oberstufe neben der höheren Selbstverantwortung der Schüler:innen auch die Problematik des (unter bestimmten Bedingungen erlaubten) Einsatzes von KI für die Erstellung eigener Lernleistungen berücksichtigt ist.


„Goldene Regeln“ zur digitalen Kommunikation

Grundsätzlich sollte die Kommunikation miteinander im direkten Gespräch stattfinden – im Unterricht, im Lehrer:innenzimmer, bei Elternabenden. Durch die digitale Kommunikation, etwa per E-Mail, liegen natürlich auch andere Wege nahe und haben auch Vorteile. Die Problematik vermeintlich ständiger Erreichbarkeit ist allen bewusst, manchen wahrscheinlich auch die Problematik der manchmal inhaltlich oder sprachlich nicht angemessenen Kommunikationsweise. Hier hat sich die Schulgemeinschaft in einem längeren Prozess für die verlinkte „Netikette“ entschieden. Die Regeln gelten im Übrigen für alle an Schule Beteiligte.
Alle Regelungen werden in den Klassen zu Schuljahresbeginn besprochen. Es ist für die pädagogische Zusammenarbeit von Schule und Eltern aber unabdingbar, dass die Regelungen auch zu Hause besprochen werden und die Einhaltung unterstützt wird. Die Verantwortung dafür, dass Schule gelingt, tragen wir gemeinsam.